Wenn der Familiennachwuchs die Welt entdeckt und sein Umfeld „erobert“, kann schon einmal etwas schief gehen. Da werden die wertvollen Kois aus dem Nachbars Teich geangelt oder das auf der Straße abgestellte Auto bekommt bei gewagten Stunts mit dem Kinderfahrrad eine unübersehbare Beule. Für Schäden dieser Art mag so mancher noch selbst aufkommen, aber bei Schäden, die Personen betreffen, sieht es da eher schlecht aus, denn die Kosten infolge von Personenschäden sind schnell unkalkulierbar. Manchmal reicht schon ein Ball aus, der auf den Radweg rollt und einen Radfahrer zu Sturz bringt. Für Familien mit Kindern sollte eine Familienversicherung Haftpflicht daher ein unbedingtes Muss sein. Für Schäden, die im Privatbereich entstehen, haften der Verursacher bzw. dessen Eltern bis zur Pfändungsgrenze mit seinem Einkommen und seinem gesamten Vermögen – unter Umständen sein ganzes Leben lang. Nach geltender deutscher Rechtsprechung ist die Haftpflicht von Privatpersonen grundsätzlich nach oben hin nicht eingeschränkt. Ohne eine Familienversicherung im Bereich Haftpflicht kann das im schlimmsten Fall zum Bankrott der Familie führen.
Die Familienversicherung Haftpflicht deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer und die im Haushalt lebenden Familienmitglieder verursachen. Dabei spielt es hinsichtlich der Familienzugehörigkeit keine Rolle, ob es sich um ein verheiratetes Paar oder ob es sich um eine Lebensgemeinschaft ohne Trauschein handelt. Auch bei den Kindern sind nicht nur die leiblichen Kinder mitversichert, sondern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Die Kinder sind über die Familienversicherung Haftpflicht automatisch mitversichert solange sie minderjährig sind und sich noch in der Schulausbildung oder unmittelbar anschließend in der Berufsausbildung befinden. Wichtig ist jeweils, den zuständigen Versicherer der Familienversicherung Haftpflicht über die mitversicherten Familienmitglieder zu informieren und beispielsweise die Geburt eines Kindes mitzuteilen. Somit können Probleme im Schadensfall vermieden werden.
Die Familienversicherung Haftpflicht deckt Schäden dritter Personen, die etwa durch Unachtsamkeit, Übermut oder schlichtweg Vergessen – jedoch nicht durch Vorsatz - verursacht wurden, bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Bei mehreren Schadensfällen innerhalb eines Versicherungsjahres jedoch maximal bis zum Zweifachen der Deckungssumme. Der Versicherungsnehmer ist durch die Familienversicherung Haftpflicht gegen die finanziellen Folgen von Sach-, Personen- und Vermögensschäden im privaten Umfeld abgesichert.
Wichtig: Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, in welchem auch die Schadensersatzpflicht geregelt ist, sind Kinder unter sieben Jahren grundsätzlich nicht für die von ihnen verursachten Schäden verantwortlich und damit besteht auch keine Haftpflicht. Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig. Daher kommen manche Versicherer auch nicht für Schäden auf, die Kinder vor der Vollendung des siebten Lebensjahres verursachen. Zwar können Eltern damit rechnen, vor Gericht in der Regel für diese Schäden nicht haftbar gemacht zu werden, fühlen sich aber dafür verantwortlich und erstatten den Schaden, um Streit und Unstimmigkeiten aus dem Weg zu gehen. Hier lohnt sich ein Nachfragen bei der Familienversicherung Haftpflicht, denn einige Versicherer decken gegen einen vertretbaren Aufpreis auch die Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden.
Selbst die beste Versicherung wird nicht alle Schäden über die Familienversicherung in Sachen Haftpflicht abdecken. Ausnahmen sind möglich wie zum Beispiel die vorgenannten Schäden durch deliktunfähige Kinder (Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, wenn Sie Kinder unter sieben Jahren haben).Auf jeden Fall von der Deckung der Familienversicherung Haftpflicht ausgenommen sind jedoch Schäden, die
vorsätzlich herbeigeführt wurden,
an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen entstanden sind,
versicherte Personen selbst erlitten haben,
im Rahmen von Gefälligkeiten oder sogenannter Freundschaftsarbeiten entstanden sind,
durch das Benutzen eines Kraftfahrzeuges – auch zu Wasser oder in der Luft – verursacht worden sind.